Der Kaufvertrag ist ein Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer über eine bestimmte Kaufsache. Der Kaufvertrag begründet für beide Vertragsparteien sowohl Rechte als auch Pflichten.
Der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer eine mangelfreie Sache zu übergeben. Der Käufer ist verpflichtet, die mangelfreie Sache anzunehmen und dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen. Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer Gewährleistungsrechte geltend machen.
Gegenstand des Kaufvertrages können sowohl bewegliche und unbewegliche Sachen als auch Rechte, wie zum Beispiel Forderungen, sein.
Schließt ein Unternehmer mit einem Verbraucher einen Kaufvertrag, liegt ein sogenannter Verbrauchsgüterkauf vor. In einem solchen Kaufvertrag wir der Verbraucher besonders geschützt.
Schließen Unternehmer miteinander einen Kaufvertrag liegt ein Handelskauf vor, auf den das Handelsrecht Anwendung findet.