Unabhängig vom Vertragstyp sollten bei der Vertragsgestaltung stets auch steuerliche Aspekte berücksichtigt werden.
Nahezu alle Verträge haben mittelbar oder unmittelbar einen steuerlichen Bezug. So können durch Vertrag zum Beispiel Gewinne entstehen, die der Einkommenssteuer unterliegen. Oder der Vertragsgegenstand ist eine Ware oder Dienstleistung, die der Umsatzsteuer unterliegt. Bei einem Grundstückskauf ist der Käufer verpflichtet, die Grunderwerbssteuer zu zahlen.
Werden solche steuerlichen Aspekte bei der Vertragsgestaltung nicht berücksichtigt, kann es schnell passieren, dass der erwartete Gewinn aus einem Vertrag am Ende durch eine Steuerpflicht erheblich gemindert ist.
Eine steuerliche Beratung und eine entsprechende Vertragsgestaltung sind daher bei einigen Verträgen, wie zum Beispiel Unternehmenskäufen oder Erb- und Schenkungsverträgen unerlässlich, jedoch bei fast allen Verträgen von gewissem Wert ratsam.