Das Steuerstrafrecht ist in der Abgabenordnung und nicht wie üblich im Strafgesetzbuch normiert. Das Steuerstrafrecht sanktioniert Verstöße gegen die Steuergesetze.
Es enthält sowohl Steuerordnungswidrigkeiten als auch Steuerstraftaten. Sanktioniert werden diese Taten im Steuerstrafrecht je nach Schwere des Delikts mit Bußgeldern, Geldstrafen und Freiheitsstrafen.
Steuerstraftaten sind die Steuerhinterziehung, der Bannbruch, der Schmuggel und die Steuerhehlerei. Steuerordnungswidrigkeiten sind die leichtfertige Steuerverkürzung sowie die Steuergefährdung.
Das Steuerstrafrecht enthält die besondere Ausnahme der strafbefreienden Selbstanzeige im Falle einer Steuerhinterziehung. Diese ist jedoch spätestens dann nicht mehr mit strafbefreiender Wirkung möglich, wenn die Tat entdeckt ist.
Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten ermittelt die Steuerfahndung, die dieselben Ermittlungsbefugnisse wie die Polizei hat.