Bei einer Gesellschaftsgründung und der Wahl der Gesellschaftsform sollten nicht nur Haftung, Kapitalbedarf oder Gründungskosten berücksichtig werden. Auch die Besteuerung und die steuerlichen Verpflichtungen sollten im Vorfeld einer Gesellschaftsgründung überblickt werden.
Unter einer Gesellschaftsgründung versteht man die Gründung einer Gesellschaft mit mehreren Personen. Hiervon zu unterschieden sind die Einzelunternehmen, also zum Beispiel Freiberufler.
Die gängigsten Gesellschaftsformen, die sich in Personen- und Kapitalgesellschaften unterteilen lassen, sind:
Personengesellschaften
- die KG
- die GbR
- OHG
- PartG
- GmbH & Co. KG
Kapitalgesellschaften
- die GmbH
- die AG
- die UG
Bei Betrachtung der Steuerpflichten ergeben sich wesentliche Unterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften.
Personengesellschaften schulden grundsätzlich die Gewerbesteuer, nicht jedoch die Einkommenssteuer. Die Besteuerung des Einkommens erfolgt jeweils bei den Gesellschaftern, indem der Gewinn anteilig auf die Gesellschafter verteilt und dann dort besteuert wird. So können auch Verluste verrechnet werden. Personengesellschaften können außerdem bilanzierungspflichtig sein.
Auf den Gewinn der Kapitalgesellschaft fällt die Körperschaftssteuer zzgl. eines Solidaritätszuschlags an, unabhängig davon, ob die Gewinne ausgeschüttet oder thesauriert werden. Außerdem fällt die Gewerbesteuer an. Werden Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet, werden diese nochmals besteuert.
Um bei der Existenzgründung zu entscheiden, welche Gesellschaftsform steuerlich vorteilhaft ist, muss stets eine Einzelfallprüfung durchgeführt werden.