Im Rahmen einer Unternehmensnachfolge können verschiedene steuerliche Belastungen entstehen, die den ausscheidenden Unternehmer oder den Nachfolger bzw. das Unternehmen selbst treffen können. Diese Belastungen hängen insbesondere davon ab, auf welchem Weg die Nachfolge angetreten wird. Bei der Besteuerung sind außerdem Rechtsform und Größe des Unternehmens relevant.
Wird das Unternehmen an den Nachfolger vererbt oder verschenkt, werden grundsätzlich Erbschafts- oder Schenkungssteuer fällig. Hierbei können bestimmte Freibeträge angerechnet werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass zusätzlich Ertragssteuern anfallen, je nachdem wie die Nachfolge ausgestaltet ist.
Wird das Unternehmen an den Nachfolger verkauft, werden Veräußerungsgewinne, die der Verkäufer hierdurch erzielt, versteuert. Auch hier können bestimmte Freibeträge angerechnet werden. Sofern das Unternehmen Grund besitzt, fällt für den Nachfolger die Grunderwerbssteuer an.
Im Rahmen der Nachfolgeregelung eines Unternehmens gibt es zahlreiche steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, die ausgeschöpft werden sollten.