Die Steuerfahndung ist Teil der Finanzbehörden und mit Ermittlungsbefugnissen betraut. Die Steuerfahndung ist für die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen und die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle zuständig.
Liegt der Steuerfahndung ein Anfangsverdacht für eine Steuerstraftat vor, wird sie tätig. Ein Anfangsverdacht liegt immer dann vor, wenn ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer solchen Straftat vorliegen. Ein solcher kann sich beispielsweise im Rahmen einer Betriebsprüfung ergeben. Erst dann, dürfen Ermittlungen durchgeführt werden.
Die Beamten der Steuerfahndung haben im Rahmen von Ermittlungen wegen Steuerstraftaten dieselben Befugnisse wie Beamten der Polizei. Das bedeutet, dass sie zum Beispiel Gegenstände sicherstellen und beschlagnahmen dürfen oder Durchsuchungen durchführen können.
Steuerstraftaten, in denen die Steuerfahndung zur Ermittlung befugt ist, sind zum Beispiel Steuerhinterziehung, Bannbruch, Schmuggel oder die Steuerhehlerei.