Im Rahmen eines Unternehmenskaufs sollte man die Steuerpflichten, die einen sowohl als Käufer als auch als Verkäufer treffen können, im Blick haben.
Bei einem Unternehmenskauf können sowohl Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuer als auch die Grunderwerbssteuer und die Körperschaftssteuer anfallen.
Beim Unternehmenskauf muss außerdem zwischen einem Share Deal, also dem Kauf von allen Gesellschaftsanteilen, und dem Asset Deal, dem Kauf der gesamten Wirtschaftsgüter einzeln unterschieden werden.
Je nach Situation im Einzelfall kann entweder ein Share Deal oder ein Asset Deal steuerlich vorteilhaft sein. So besteht bei einem Asset Deal für den Käufer zum Beispiel bei Aufdeckung stiller Reserven eins steuerliches Abschreibungspotenzial, das bei einem Share Deal nicht besteht.