Steuerhinterziehung

Die Steuerhinterziehung ist die zentrale Steuerstraftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.

 

Eine Steuerhinterziehung begeht, wer

  • den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
  • die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
  • pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt

und dadurch Steuern verkürzt oder einen Steuervorteil für sich oder andere erlangt.

 

Die Verkürzung von Steuerung bedeutet, dass die Steuern nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden. Steuervorteile sind auch Steuervergütungen. Sie gelten bereits dann als erlangt, wenn sie gewährt wurden.

 

Es ist auch der Versuch der Steuerhinterziehung ist strafbar. Besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung werden mit Freiheitstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verurteilt. Ein besonders schwerer Fall liegt zum Beispiel vor, wenn die steuern in großem Ausmaß verkürzt oder besonders hohe Steuervorteile erlangt werden.

 

Wurde die Steuerhinterziehung bereits begangen, jedoch nicht entdeckt, besteht die besondere Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige. Somit hat der Täter die Möglichkeit in die Legalität zurückzukehren. Damit die strafbefreiende Wirkung tatsächlich eintritt, muss die Selbstanzeige eine Vielzahl an Voraussetzungen erfüllen. Unter bestimmten Umständen tritt die Straffreiheit nämlich trotz Selbstanzeige nicht ein. Sie sollte daher nie leichtfertig oder unüberlegt erfolgen.

Weitere Kategorien

Weitere Kompetenzen

Zivilrecht
Erbrecht
IT- und Medienrecht
Steuerrecht
Wirtschaftsrecht / Unternehmensrecht
Familienrecht
Arbeitsrecht
Mietrecht Privat und Gewerblich, WEG Recht
Corona Pandemie – Recht

Gerne nehmen wir unverbindlich und kostenlos Kontakt mit Ihnen auf.

Senden Sie uns einfach Ihre Telefonnummer und wir rufen Sie zurück:

oder rufen Sie uns an unter 0721 98 19 19 79.
Sie können uns auch eine WhatsApp senden unter 0172 6939399.
Per E-Mail erreichen Sie uns unter willkommen@burow.legal

Schreiben Sie uns auf WhatsApp
oder rufen Sie uns an unter:
+49 721 98191979