Mitarbeiter

Mitarbeiter sind sogenannte arbeitnehmerähnliche Personen und werden häufig auch „freie Mitarbeiter“ genannt.

 

Arbeitnehmerähnliche Personen sind grundsätzlich keine Arbeitnehmer. Aufgrund ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit und einer vergleichbaren Schutzwürdigkeit sind sie den Arbeitnehmern jedoch teilweise gleichgestellt. Der Unterschied zwischen arbeitnehmerähnlichen Personen und Arbeitnehmern liegt im Grad der persönlichen Abhängigkeit. Regelmäßig sind Mitarbeiter kaum oder zumindest weniger an Weisungen gebunden als Arbeitnehmer.

 

Die Arbeitsgerichte sind auch bei Streitigkeiten zuständig, in denen arbeitnehmerähnlichen Personen beteiligt sind.

Weitere Kategorien

Weitere Kompetenzen

Zivilrecht
Erbrecht
IT- und Medienrecht
Steuerrecht
Wirtschaftsrecht / Unternehmensrecht
Familienrecht
Arbeitsrecht
Mietrecht Privat und Gewerblich, WEG Recht
Corona Pandemie – Recht

Gerne nehmen wir unverbindlich und kostenlos Kontakt mit Ihnen auf.

Senden Sie uns einfach Ihre Telefonnummer und wir rufen Sie zurück:

oder rufen Sie uns an unter 0721 98 19 19 79.
Sie können uns auch eine WhatsApp senden unter 0172 6939399.
Per E-Mail erreichen Sie uns unter willkommen@burow.legal

Schreiben Sie uns auf WhatsApp
oder rufen Sie uns an unter:
+49 721 98191979