Arbeitsgericht

Das Arbeitsgericht ist Zivilgericht, das speziell für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus dem arbeitsrechtlichen Verhältnis zuständig ist.

 

Eine Besonderheit des Arbeitsgerichts ist die Besetzung. Es besteht immer aus einem Berufsrichter sowie einem Arbeitnehmervertreter und einem Arbeitgebervertreter als ehrenamtliche Richter.

 

Eine weitere Besonderheit liegt in der Kostenverteilung bei arbeitsgerichtlichen Verfahren: Jeder Beteiligte trägt seine Kosten in der ersten Instanz selbst.   

 

Bei den Arbeitsgerichten gibt es Urteilsverfahren und Beschlussverfahren. Im Urteilsverfahren wird über Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber entschieden. Im Beschlussverfahren über Streitigkeiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern.

 

Gegen Nach Eingang einer Klage beim Arbeitsgericht findet stets erst eine Güteverhandlung statt, deren Ziel die gütliche Einigung der Beteiligten ist. Erst danach findet die Kammerverhandlung statt, in der durch Urteil oder Beschluss entschieden wird.

 

Urteile und Beschlüsse des Arbeitsgerichts kann in der Regel Berufung oder Beschwerde beim Landesarbeitsgericht eingelegt werden.

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