Arbeitgeber ist derjenige, der mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt. Als Arbeitgeber kann man vom Arbeitnehmer die Erbringung der Arbeitsleistung fordern, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Der Arbeitgeber ist zur Zahlung des vereinbarten Arbeitslohnes verpflichtet.
Weiter Pflichten können im Arbeitsvertrag festgelegt werden und werden teilweise auch über Tarifverträge begründet. Darüber hinaus treffen den Arbeitgeber weiter Pflichten wie beispielsweise umfangreiche Schutzpflichten gegenüber dem Arbeitnehmer.
Der Arbeitgeber ist im Übrigen natürlich zur Einhaltung aller Gesetze insbesondere der Schutzgesetze, die dem Schutz des Arbeitnehmers dienen, verpflichtet.