Der Begriff des Arbeitnehmers ist im Arbeitsrecht maßgeblich und umfasst Arbeiter und Angestellte. Damit das Arbeitsrecht inklusive aller den Arbeitnehmer schützenden Regelungen Anwendung findet, muss einen Arbeitsvertrag vorliegen. Aus diesem Grund ist es wichtig genau zu definieren, wann ein Arbeitsverhältnis vorliegt.
Das Gesetz regelt: Arbeitnehmer ist, wer sich aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines Anderen zu weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet.
Weisungsgebunden bedeutet, dass der Arbeitnehmer seine Tätigkeit im Wesentlichen nicht frei gestalten und seine Arbeitszeit nicht frei bestimmen kann.
Die persönliche Abhängigkeit ist immer mit Blick auf die Eigenart der Tätigkeit zu betrachten. Grundsätzlich besteht eine persönliche Abhängigkeit, wenn der der Arbeitgeber hinsichtlich des Inhalts, der Durchführung, der Zeit und dem Ort der Arbeit Weisungen erteilen kann. Allerdings ist auch die Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers entscheidend für den Grad der persönlichen Abhängigkeit.
Der Arbeitnehmer ist insbesondere vom selbständig Tätigen abzugrenzen, der seine Tätigkeit im Wesentlichen frei und selbstbestimmt erbringt.