Das Kündigungsschutzgesetz schützt – wie der Name schon erahnen lässt – unter bestimmten Voraussetzungen vor einer ordentlichen Kündigung.
Das Kündigungsschutzgesetz schützt den Arbeitnehmer und gilt für alle Betriebe und Verwaltungen des privaten und öffentlichen Rechts. Für Schifffahrt und Luftverkehr gelten wiederum Besonderheiten.
Im Kündigungsschutzgesetz sind im Wesentlichen drei Schutzregelungen enthalten:
- Der allgemeine Kündigungsschutz
- Der Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung
- Besondere Modalitäten für anzeigepflichtigen Masseentlassungen
Regelungen, die vom Kündigungsschutzgesetz zum Nachteil des Arbeitnehmers abweichen sind grundsätzlich unwirksam. Der Schutz des Kündigungsschutzgesetzes ist quasi zwingend.
Das Kündigungsschutzgesetz findet jedoch keine Anwendung auf Aufhebungsverträge, da es sich dabei nicht um die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses handelt.