Außerordentliche Kündigung

Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist meist eine fristlose Kündigung, die das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet. Das bedeutet, dass in der Regel keine Verpflichtung mehr zur Erbringung der Arbeit sowie zur Zahlung des Lohns besteht. Die außerordentliche Kündigung kann nur als allerletztes Mittel eingesetzt werden und muss deshalb strenge Voraussetzungen erfüllen. Hier schleichen sich in der Praxis daher sehr häufig Fehler ein, die zur Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung führen können.

 

Eine außerordentliche Kündigung kann sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer erfolgen. Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung ist stets ein sogenannter wichtiger Grund.

 

Ein wichtiger Grund zeichnet sich dadurch aus, dass er so schwerwiegend ist, dass das Abwarten der regulären Kündigungsfrist und die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist.

 

In der Praxis sind als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber beispielsweise Diebstahl und Unterschlagung zulasten des Arbeitgebers, schwere Beleidigungen oder sexuelle Belästigung während der Arbeit oder auch die Anzeige des Arbeitgebers bei Behörden durch den Arbeitnehmer als wichtiger Grund anerkannt. 

 

Für die außerordentlich Kündigung durch den Arbeitnehmer sind beispielsweise die wiederholt unpünktliche Zahlung des Lohnes, Beleidigung, Tätlichkeiten oder sexuelle Belästigungen als wichtiger Grund anerkannt.

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