Das Kurzarbeitergeld soll den Verdienstausfall der Arbeitnehmer zumindest teilweise ausgleichen, der durch die Kurzarbeit entsteht.
Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn der Arbeitgeber die regelmäßige Arbeitszeit kürzen muss und dies bei der Agentur für Arbeit angezeigt hat. Beim Kurzarbeitergeld handelt es sich um eine Sozialleistung.
Insbesondere im Rahmen der COVID-19-Pandemie kamen die Kurzarbeit und das damit verbundene Kurzarbeitergeld vielfach zum Einsatz, um Arbeitsplätze zu erhalten und gefährdete Betriebe zu entlasten.
Die Höhe des Kurzarbeitergeldes hängt vom üblichen Gehalt ab, dass der Arbeitnehmer normalerweise erhält.