Pachtvertrag

Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter verpflichtet, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstands und den Genuss der Früchte während der Pachtzeit zu gewähren.

 

Die Pacht unterscheidet sich von der Miete daher maßgeblich durch das Recht auf den Genuss der Früchte. Der Begriff der Früchte ist hier ein juristischer und meint die Erzeugnisse einer Sache bzw. die Ausbeute aus einer Sache.

 

Die Pacht wird häufig im landwirtschaftlichen Bereich eingesetzt. Aber auch die Pacht von Unternehmen ist möglich.

 

Bei einer sogenannten Unternehmenspacht wird dann alles, was zu einem Unternehmen gehört, also auch Maschinen, Gebäude und ähnliches, gegen Entgelt überlassen. Der Gewinn des Unternehmens steht aufgrund des Pachtverhältnisses dem Pächter zu, während der Verpächter weiterhin Inhaber des Unternehmens bleibt.

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