Die Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Gebrauchsüberlassung einer Mietsache. Der Mieter ist zur Zahlung der Miete an den Vermieter verpflichtet.
Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten nach denen sie bemessen wird. In der Regel also spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats.
Die Höhe der Mieter kann grundsätzlich vertraglich frei vereinbart werden, muss allerdings gesetzlich zulässig sein.
Zur Miete gehören außerdem je nach Vereinbarung die Betriebskostenvorauszahlung oder die Betriebskostenpauschale.
Befindet man sich im Verzug mit Zahlung der Miete, kann dies ein Kündigungsgrund sein.