Nebenkosten

Nebenkosten sind alle Zahlungen, die der Mieter neben der vereinbarten Miete leisten muss und die regelmäßig wiederkehren.

 

Nebenkosten sind nicht gleichzusetzen mit den Betriebskosten. Der Begriff der Nebenkosten ist eine Art Oberbegriff, unter den die Betriebskosten sowie sonstige Nebenkosten fallen.

 

Die Umlegung von sonstigen Nebenkosten auf den Mieter ist nur im Rahmen der Geschäftsraummiete zulässig. So kann in Mietverträgen über Geschäftsräume beispielsweise auch die Umlage der Kosten der Verwaltung oder der Kosten für Instandhaltung oder Instandsetzung vereinbart werden.

 

Die Übernahme der Nebenkosten durch den Mieter muss ausdrücklich vereinbart werden. Es muss vereinbart werden, welche Kosten als Nebenkosten übernommen werden sollen, sodass der Mieter die Höhe grob abschätzen kann. In der Regel wird auch die Zahlung der Nebenkosten als Pauschale oder Vorauszahlung vereinbart.

 

Über Nebenkosten hat der Vermieter in der Regel innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes abzurechnen.

Weitere Kategorien

Weitere Kompetenzen

Zivilrecht
Erbrecht
IT- und Medienrecht
Steuerrecht
Wirtschaftsrecht / Unternehmensrecht
Familienrecht
Arbeitsrecht
Mietrecht Privat und Gewerblich, WEG Recht
Corona Pandemie – Recht

Gerne nehmen wir unverbindlich und kostenlos Kontakt mit Ihnen auf.

Senden Sie uns einfach Ihre Telefonnummer und wir rufen Sie zurück:

oder rufen Sie uns an unter 0721 98 19 19 79.
Sie können uns auch eine WhatsApp senden unter 0172 6939399.
Per E-Mail erreichen Sie uns unter willkommen@burow.legal

Schreiben Sie uns auf WhatsApp
oder rufen Sie uns an unter:
+49 721 98191979