Nebenkosten sind alle Zahlungen, die der Mieter neben der vereinbarten Miete leisten muss und die regelmäßig wiederkehren.
Nebenkosten sind nicht gleichzusetzen mit den Betriebskosten. Der Begriff der Nebenkosten ist eine Art Oberbegriff, unter den die Betriebskosten sowie sonstige Nebenkosten fallen.
Die Umlegung von sonstigen Nebenkosten auf den Mieter ist nur im Rahmen der Geschäftsraummiete zulässig. So kann in Mietverträgen über Geschäftsräume beispielsweise auch die Umlage der Kosten der Verwaltung oder der Kosten für Instandhaltung oder Instandsetzung vereinbart werden.
Die Übernahme der Nebenkosten durch den Mieter muss ausdrücklich vereinbart werden. Es muss vereinbart werden, welche Kosten als Nebenkosten übernommen werden sollen, sodass der Mieter die Höhe grob abschätzen kann. In der Regel wird auch die Zahlung der Nebenkosten als Pauschale oder Vorauszahlung vereinbart.
Über Nebenkosten hat der Vermieter in der Regel innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes abzurechnen.