Umgang

Unter Umgang versteht man den Kontakt eines Kindes zu ihm nahestehenden Personen. Der Umgang wird durch das sogenannte Umgangsrecht geregelt. Durch das Umgangsrecht wird der Kontakt des Kindes zu diesen Personen aufrechterhalten und gefördert.

 

Von besonderer Bedeutung ist das Umgangsrecht im Falle einer Trennung oder Scheidung. Für die gesunde kindliche Entwicklung und das Wohl des Kindes ist es dringend notwendig, dass der Kontakt zu beiden Elternteilen aufrechterhalten wird.

 

Grundsätzlich hat jedes Kind Anspruch auf Umgang mit Vater und Mutter. Dieser Anspruch auf Umgang besteht unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind. Jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind sowohl berechtigt als auch verpflichtet.

 

Auch Großeltern, Geschwister, der leibliche (nicht rechtliche) Vater oder andere Personen mit sozial-familiärer Beziehung zu dem Kind können Anspruch auf Umgang haben. Andere Personen haben grundsätzlich kein Umgangsrecht. Die Eltern haben jedoch dafür zu sorgen, dass der Kontakt zu Personen, zu denen das Kind Bindungen hat, aufrechterhalten wird, sofern es dem Wohl des Kindes dient.

 

 

Das Gesetz regelt das Umgangsrecht nicht für den Einzelfall. Die Beteiligten können sich über Art, Ort, Zeitpunkt und Dauer des Umgangs individuell einigen. Kann keine einvernehmliche Vereinbarung über den Umgang getroffen werden, muss das Gericht auf Antrag entscheiden. Im Mittelpunkt muss hier stets das Wohl des Kindes stehen.

 

In der Praxis müssen sind im Rahmen des Umgangs insbesondere folgende der Umgang an Wochenenden, Ferien und Feiertagen, Übernachtungen, Brief- und Telefonkontakte sowie Geschenke an das Kind zu regeln.

 

Das sogenannte Wechselmodell kann eine Alternative zu einem individuell ausgestalteten Umgangsrecht sein. Dieses Modell sieht vor, dass das Kind etwa hälftig bei beiden Elternteilen gleichermaßen lebt.

 

Der Umgang kann jedoch auch eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen werden, sofern dies für das Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Einschränkung oder ein Ausschluss kann auf Zeit oder dauerhaft erfolgen. Möglicherweise ist auch nur begleiteter Umgang zum Wohl des Kindes geboten. 

Weitere Kategorien

Weitere Kompetenzen

Zivilrecht
Erbrecht
IT- und Medienrecht
Steuerrecht
Wirtschaftsrecht / Unternehmensrecht
Familienrecht
Arbeitsrecht
Mietrecht Privat und Gewerblich, WEG Recht
Corona Pandemie – Recht

Gerne nehmen wir unverbindlich und kostenlos Kontakt mit Ihnen auf.

Senden Sie uns einfach Ihre Telefonnummer und wir rufen Sie zurück:

oder rufen Sie uns an unter 0721 98 19 19 79.
Sie können uns auch eine WhatsApp senden unter 0172 6939399.
Per E-Mail erreichen Sie uns unter willkommen@burow.legal

Schreiben Sie uns auf WhatsApp
oder rufen Sie uns an unter:
+49 721 98191979