Scheidung ist die Auflösung einer Ehe durch gerichtliche Entscheidung. Die Voraussetzungen für eine Scheidung sind das Scheitern der Ehe sowie der Antrag auf Scheidung von einem oder beiden Ehegatten.
Der Scheidungsantrag kann nur von einem Anwalt bei Gericht eingereicht werden. Er wird dem anderen Ehepartner zugestellt, der dazu Stellung nehmen kann. Das Gericht leitet im Scheidungsverfahren von Amts wegen des Versorgungsausgleiches ein. Bei einer Scheidung entscheidet das Gericht daher über die Scheidung an sich und über den Versorgungsausgleich. Soll im Rahmen der Scheidung auch über andere Themen wie beispielsweise Zugewinn, Unterhalt oder Sorgerecht entschieden werden, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Gegen den Beschluss, durch den die Ehe geschieden wird, können Rechtsmittel eingelegt werden. Erst wenn die Frist zur Einlegung der Rechtsmittel abgelaufen und kein Rechtsmittel eingelegt ist, ist die Ehe rechtskräftig geschieden.