Änderungen des Infektionsschutzgesetzes

Bisher wurden die Maßnahmen während der Corona-Pandemie auf die Generalklausel gestützt, wonach „notwendige Schutzmaßnahmen“ getroffen werden können. Nun soll ein neuer § 28a eingeführt werden, welcher Maßnahmen wie Maskentragen, Abstandsgebot, Ausgangsbeschränkungen ausführlicher regelt. Bundesrat und Bundestag haben jeweils für die Neufassung des IfSG gestimmt. Dies resultierte vor allem aus den vermehrt erscheinenden Entscheidungen der Gerichte, die die Rechtsgrundlage für die Maßnahmen als nicht ausreichend ansehen. Das Infektionsschutzgesetz ist bereits knapp 20 Jahre alt und enthält keine ausgereiften Regelungen für Situationen wie eine Corona-Pandemie nicht. Da die ergriffenen Maßnahmen, welche teilweise stark in Grundrechte eingreifen mittlerweile nichts mehr neues sind, bedarf es für die Gerichte aufgrund der Vorhersehbarkeit nun eine starke Grundlage und die Generalklausel reicht wie zu Beginn nicht mehr aus. 

Nach ersten Entwürfen und anfänglicher starker Kritik wurden die Texte innerhalb kurzer Zeit überarbeitet und ein konkretisiert. Gerade für besonders sensible Bereiche wurden wiederholt bestmögliche Lösungen gesucht und sich letztlich geeinigt. 

Die Länder müssen nach der neuen Regelung die Rechtsverordnungen begründen und gleichzeitig zeitlich befristen. Außerdem soll festgelegt werden, ab welchem Schwellenwert welche Maßnahmen gelten sollen und ab wann bundesweit abgestimmte Maßnahmen angestrebt werden. 

Auch hinsichtlich Kontaktnachverfolgungen wurden Neuerungen getroffen. 

Verfassungsrechtlern stößt jedoch auch der neue Entwurf sauer auf. Der Gesetzesentwurf sei an manchen Stellen nicht konkret genug und das Gesamtkonzept sei nicht ausgereift. Aber auch Vergleiche zu der Machtübernahme der Nazis bleiben nicht aus.

Vor allem in den Medien wird nun versucht, diese Unkenntnis aufzulösen, denn durch die Begründungspflicht und Begrenzungspflicht und der Einschränkung der Handlungsbefugnisse der Behörden, die mit der neuen Fassung einhergehen, seien gerade eine Bewegung in Richtung der Demokratie.

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