Widerspruch gegen Ablehnung Ü3 und Ü3-Plus Hilfen

Die Hilfsleistungen der Ü3 und Ü3-Plus Hilfen sind in den Fokus der Bewilligungsstellen gerückt. Wer Leistungen beantragt hat, erhält mehrfach und vielfach Nachfragen und der Antragsprozess zieht sich insgesamt in die Länge. Die Betroffenen hängen in der Luft, da einerseits Teile bewilligt werden würden aber nicht der gesamte Hilfsbetrag.

Hier empfiehlt es sich, eine Entscheidung der Bewilligungsstelle ergehen zu lassen, um dann im Rechtsmittel (Widerspruch) den ablehnenden Teil anzugreifen.

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