Widerspruch gegen Ablehnung November- und Dezemberhilfe

Die Hilfsleistungen der Novemberhilfe und Dezemberhilfe sind derzeit im Fokus der Bewilligungsstellen. Wer Leistungen erhalten hat, kann bei erneuter Prüfung einen Bescheid der Bewilligungsstelle (z.B. der L-Bank) erhalten, dass die erhaltene Leistung zurückzuzahlen ist. Dieses Vorgehen wird auch noch die Bescheide der Überbrückungshilfe 3 und Überbrückungshilfe 3 Plus betreffen.

Wichtig ist, dass Sie nach Erhalt eines solchen Schreibens die Ihnen zustehenden Rechtsmittel ausschöpfen. Wir bearbeiten Widerspruchsverfahren bundesweit.

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