StVO Novelle 2020

Am 28.04.2020 trat die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft. Doch schon kurze Zeit später wurden die Regelungen zu Fahrverboten und Bußgeldern für unwirksam erklärt, da sich ein Formfehler eingeschlichen hatte. Die neuen Verhaltensregeln, wie hinsichtlich des Schutzes der Radfahrer, bleiben jedoch bestehen. In der Folge wurden verhängte Fahrverbote rückgängig gemacht, soweit nach den alten Regelungen nicht auch ein Fahrverbot verhängt worden wäre, zu viel gezahlte Bußgelder wurden zurückerstattet und die alten Regelungen behalten weiter ihre Geltung. 

Der Grund für den Aufruhr war ein Formfehler, der darin bestand, dass in der Eingangsformel der neuen Verordnung die Rechtsgrundlage für die neuen Regelungen nicht ausdrücklich genannt war. Dies stellt einen Verstoß gegen das Zitiergebot dar, welches im Grundgesetz verankert ist und vorsieht, dass bei Einschränkungen von Grundrechten der Gesetzgeber stets die Grundlage hierfür nennen muss.

Die Folge hiervon ist, dass ein neues Gesetzgebungsverfahren durchlaufen werden muss, welches erneut einige Monate Zeit in Anspruch nehmen wird. Insbesondere wird heiß diskutiert, welchen Inhalt die neuen Regelungen haben werden, da die Veränderungen, die mit April in Kraft getreten sind viel Kritik erfahren haben. Einerseits stellt sich der Bundesrat weiterhin auf den Standpunkt, dass die strengeren Regelungen beibehalten werden sollen und andererseits erfährt diese Ansicht allerhand Kritik aus unterschiedlichen Richtungen. Auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hatte angedeutet, die strengen Regeln etwas aufweichen zu wollen, da er vor allem die Regelungen zum Fahrverbot als überzogen erachtet. Die Bundesländer sehen dies wohl anders. Die Unwirksamkeit solle nun nicht genutzt werden, um unliebsame Regelungen zu korrigieren. Vor allem Winfried Hermann von den Grünen fordert eine „schnelle formale rechtliche Korrektur ohne Änderungen der beschlossenen Maßnahmen“. Die Bundeskanzlerin setzt auf Kommunikation, Kompromissfindung und fordert schnelle Rechtssicherheit für die Bundesbürger. 

Weiterhin diskutiert werden muss wohl auch wie weitreichend der Formfehler ist und welche Regelungen der Reform alles betroffen sind. 

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