Für Online-Besteller fallen ab Juli für Bestelllungen aus einem Nicht-EU-Land (z.B USA, Großbritannien, China) Einfuhrabgaben an. Ab dem 01.Juli 2021 entfällt die bisherige Freigrenze von 22 € für die Einfuhr von Waren nach Deutschland. Ab diesem Zeitpunkt muss grundsätzlich für jede Warensendung aus einem Nicht-EU-Land eine Zollanmeldung erfolgen. Diese Aufgabe übernimmt der Transportdienstleister. Verbraucher müssen daher Abgaben entrichten, wenn sie den Betrag von 1 EUR überschreiten. Die Abgaben, zuzüglich einer Auslagenpauschale von 6 EUR, werden vom Besteller bei der Zustellung oder Abholung in der Filiale des Transportdienstleisters eingezogen, wenn sie nicht bereits vom Versender entrichtet wurden. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Warensendungen von kommerziellen Versandhändlern, die sich für das neues Mehrwertsteuersystem IOSS (Import One Stop Shop) registriert haben.
Diese neue Regelung gilt nicht für die Wertgrenze für die Erhebung von warenabhängigen Zollabgaben auf Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern. Hier bleibt der Freibetrag von 150 Euro weiterhin bestehen.
Zweck dieser Änderung ist die Stärkung der heimischen Wirtschaft, sodass eine steuerrechtliche Bevorzugung von ausländischen Versandhändlern verhindert wird.