Neues zur Quellen-TKÜ

Die Bundesregierung will dem Verfassungsschutz, BND und MAD erlauben, auf Kommunikation verschlüsselter Messenger Dienste wie WhatsApp zuzugreifen. Es sollen von nun an nicht nur laufende Gespräche über die Dienste mitgehört werden dürfen, sondern auch Nachrichten mitgelesen werden, welche über den Messenger versendet werden und auf dem Endgerät gespeichert werden. 

Eine solche Überwachung soll jedoch nur dann stattfinden dürfen, wenn eine entsprechende Anordnung hierfür vorliegt. Der Gesetzesentwurf legt fest, dass Ziel sei, „die Aufklärung schwerer Bedrohungen für unseren demokratischen Rechtsstaat und die freiheitlich demokratische Grundordnung zu gewährleisten“. Die Polizei nutzt diese Art der Telekommunikations-Überwachung bereits einige Zeit. 

Kritik äußern vor allem Internet-Provider, welche einen Vertrauensverlust ihrer Nutzer befürchten. Aber auch von der Opposition und Bürgerrechtlern ist weitere Kritik zu erwarten. 

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