Kein Schadenersatz von der BRD

Das Landgericht Frankfurt entschied nun, dass Käufer von „Schummel“-Diesel Fahrzeugen kein Anspruch auf Schadenersatz gegen die Bundesrepublik Deutschland haben. Kunden von VW- und Audikunden hatten gegen die BRD geklagt, wurden jedoch auf Ansprüche gegen die Hersteller verwiesen. Die Richter waren der Auffassung, dass Deutschland das europäische Recht ausreichend in nationales Recht transformiert haben. Außerdem sei Deutschland auch nicht in qualifizierter Weise eine Verletzung der Kontrollpflichten vorzuwerfen. Die Rechtsmittelfrist ist noch nicht abgelaufen und es bleibt abzuwarten, ob Berufung eingelegt werden wird. 

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