Unsere Kosten richten sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften des RVG. Die meisten Gebühren richten sich nach der Höhe des Streitwerts/Gegenstandswerts.

Der Streitwert gibt den Wert des Streitgegenstandes wieder, um den gestritten wird oder um den es in einem Mandat geht. Außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens spricht man auch vom Gegenstandswert.

Anhand dieses Werts lassen sich dann unsere Gebühren, als auch diejenigen, die vor Gericht entstehen, berechnen.

Der Vorteil bei diesen Kosten ist, dass sich von vornherein planen und voraussehen lässt, welche Kosten entstehen. Nachteilig ist jedoch, dass bei hohen Streitwerten enorme Kosten entstehen können, für deren Bearbeitung aber nur geringer Aufwand notwendig ist.

Unter anderem in diesen Fällen gibt es die Möglichkeit, Vergütungsvereinbarungen zu treffen. Hierbei können entweder pauschale Gesamtbeträge vereinbart werden oder feste Stundensätze festgelegt werden. Diese Berechnung erfolgt sodann aufwandsabhängig und ist gerade bei hohen Streitwerten häufig vorteilhaft. Der Nachteil dieser Variante ist, dass nicht vorhergesagt werden kann, wie hoch die Kosten am Ende eines Verfahrens sein werden.

Wir werden in jedem Fall mit Ihnen ausführlich erörtern, welches für Sie die beste Variante ist und gemeinsam Vor- und Nachteile in Ihrem Fall besprechen.