CDU und SPD einigten sich am Freitag, den 20.11.2020 auf eine verbindliche Frauenquote in bestimmten Vorständen. In börsennotierten und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen, in denen der Vorstand aus mehr als 3 Mitgliedern besteht, muss künftig ein Posten an eine Frau vergeben werden. Dies gilt grundsätzlich für kommende Wahlen. Bereits gewählte oder bestehende Vorstände bleiben hiervon unberührt.
In Aufsichtsräten der Unternehmen des Bundes müssen mindestens 30 Prozent des unterrepräsentierten Geschlechts gewählt sein. Bei Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit, Rechtenversicherungen und Unfallversicherungen muss mindestens eine Frau und ein Mann im Vorstand sein.
Die Grünen und Linken begehrten hierbei eine noch weitere Regelung wohingegen FDP und die AfD die Regelungen ablehnen.
Frauen- und Familienministerin Franziska Giffey erklärt diesen Beschluss als „zeichen für eine zukunftsfähige, moderne Gesellschaft“. Außerdem werden „alle Potentiale unseres Landes aus[geschöpft], damit die Besten in gemischten Teams erfolgreicher sein können“.
Christine Lambrecht, Justizministerin, erklärt die Frauenquote als „großen Erfolg für die Frauen in Deutschland“ Sie biete „gleichzeitig eine große Chance sowohl für die Gesellschaft als auch für die Unternehmen selbst“.