Die Hilfsleistungen der Novemberhilfe und Dezemberhilfe sind derzeit im Fokus der Bewilligungsstellen. Wer Leistungen erhalten hat, kann bei erneuter Prüfung einen Bescheid der Bewilligungsstelle (z.B. der L-Bank) erhalten, dass die erhaltene Leistung zurückzuzahlen ist. Dieses Vorgehen wird auch noch die Bescheide der Überbrückungshilfe 3 und Überbrückungshilfe 3 Plus betreffen.
Wichtig ist, dass Sie nach Erhalt eines solchen Schreibens die Ihnen zustehenden Rechtsmittel ausschöpfen. Wir bearbeiten Widerspruchsverfahren bundesweit.
Kontaktieren Sie uns damit wir gemeinsam besprechen, wie wir Ihnen zur Ihrem Recht verhelfen können!